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Straßenausbaubeiträge gehören abgeschafft weil:
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Anliegerbeiträge zutiefst ungerecht und in vielen Fällen sogar existenzgefährdend sind.
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Anliegerbeiträge nicht (mehr) zeitgemäß sind, die Beitragserhebung stammt noch aus der Kaiserzeit!!!
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Straßen und deren Infrastruktur dienen heutzutage generell der Allgemeinheit und gehören damit zur
allgemeinen Daseinsvorsorge. Damit ist auch der Unterhalt und die Erneuerung von der Allgemeinheit
zu finanzieren. Schließlich nutzen nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter, Besucher,
Lieferdienste etc. die Straßen.
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Sie europaweit einmalig sind. Selbst in Deutschland werden sie nicht flächendeckend erhoben: In den
Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Berlin und seit 2018 auch in Bayern werden sie nicht
erhoben. In anderen Bundesländern laufen ebenfalls Kampagnen zur Abschaffung.
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Sie sind nicht einheitlich, sondern willkürlich und damit ungerecht: Einige Städte stellen z. B. den
Anliegern lediglich 50 % (wie Halle / Kreis Gütersloh), andere (wie Herford) sogar bis zu 90 % (!!!) der
Straßenbaukosten von Anliegerstraßen in Rechnung. (Jede Kommune kann für sich im Rahmen ihrer
Selbstverwaltung die Höhe der Anliegerbeiträge festlegen.) Außerdem zahlen Anlieger von z. B.
Bundesstraßen und Autobahnen nichts.
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Der Straßenbau bereits mit den hohen Grundsteuern abgegolten ist, die die Anlieger oft über
Jahrzehnte zahlen, in denen die eigene Straße nicht saniert wurde.
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Die Anlieger durch die gezahlten Erschließungskosten bereits zur Finanzierung der eigenen Straße
beigetragen haben.
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Die Beiträge wiederkehrende Beiträge sind. Auch wer in der Vergangenheit bereits bezahlt hat, wird
bei jeder Sanierung erneut zur Kasse gebeten.
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Die hohen - oft fünfstelligen - Beiträge existenzgefährdend sind. Es besteht die reale Gefahr, durch die
hohen Belastungen die Altersvorsorge zu verlieren. Gerade junge Familien und Senioren (die keine
Bankkredite mehr erhalten oder von einer geringen Rente leben) sind hier besonders gefährdet und
benachteiligt.
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Es höchst ungerecht und unsozial ist, dass mit den hohen Anliegergebühren quasi eine Enteignung
billigend in Kauf genommen wird.
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Die Beiträge i.d.R. innerhalb von vier Wochen zahlbar sind und Städte (wie z. B. Herford) bei
Ratenzahlung zudem bei der aktuellen Zinspolitik noch bis zu 6 % Zinsen berechnen.
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Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen grundgesetzwidrig ist. Denn verfassungsrechtlich ist die
Erhebung von Sonderbeiträgen nur statthaft, wenn dem Beitragspflichtigen ein konkreter
wirtschaftlicher Vorteil erwachsen ist. Doch der Wert des Grundstücks steigt durch den Straßenbau in
der Regel um keinen Cent und Straßenanteile werden ebenfalls nicht erworben. Politisch betrachtet
untergräbt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen das erklärte Ziel, vergleichbare
Lebensbedingungen sowohl in den Ballungszentren als auch im ländlichen Raum zu schaffen.
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Die StrABS gegen das Erdrosselungsverbot verstößt. Das Erdrosselungsverbot ist ein Grundsatz im
Kontext der Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträgen). Das
Erdrosselungsverbot besagt, dass Abgaben nur in dem Maße erhoben werden sollten/dürfen, wie sie
den Abgabepflichtigen nicht "erdrosseln". Das heißt, dass die Abgabesätze nicht so hoch sein sollten,
dass sie dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit zur freien persönlichen und wirtschaftlichen Entfaltung
nehmen bzw. selbige unverhältnismäßig stark einschränken.
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Eine gerechte Systemumstellung und alternative Finanzierung (siehe unten) ohne Steuererhöhungen
möglich ist! Man muss es nur wollen!
Diese Liste mit Argumenten für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht für Sie unter
nachfolgendem Link auch zum Download als PDF-Datei zur Verfügung:
(Download: RECHTS KLICKEN + ZIEL SPEICHERN)
Finanzierungsalternativen ohne Anliegerbeiträge